Die Auftragsabwicklung
Die Vermarktungsgesellschaft bietet Werbekunden umfassende Unterstützung - von der Beratung über die Konzeption und Produktion des Radiospots bis hin zur Gestaltung von Kampagnen und Sonderwerbeformen.
Das Team der Media Generation übernimmt als Audioagentur die Texterstellung und Produktion Ihres Radiospots. Mit erstklassigen Textern, einer nahezu unbegrenzten Auswahl an Musik, Geräuschen und Sprechern. Radiowerbung bei der HSG Hörfunk Service Gesellschaft können auch Kurzentschlossene nutzen: Bereits zwölf Stunden nach der Buchung ist ein Radiospot produziert und kann über die Sender der Rheinland Kombi Köln gehen.
Auftragsannahme
Aufträge und Sendeunterlagen müssen
spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten
Ausstrahlungstermin bei der HSG vorliegen. Aufträge werden nur
für namentlich bezeichnete Werbungstreibende/Produkte und als
Festaufträge angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher
Bestätigung durch die HSG verbindlich. Der Auftraggeber kann
in einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich zurücktreten.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der
Schriftform.
Sendeunterlagen
Sendeunterlagen für die Sender müssen folgenden
Anforderungen entsprechen:
Spots als mp2-Datei (48 kHz, 256 kbit Stereo) oder als wav-Datei (44,1/48 kHz, 16 bit)
Alle anderen Audioformate werden nicht angenommen. Die Spots müssen spätestens am Vortag der Ausstrahlung (bzw. letzter Arbeitstag vor der Ausstrahlung) bis 14.00 Uhr in der HSG eingetroffen sein.
Es müssen außerdem Angaben zur Länge des Spots in Sekunden und dem Produkt gemacht werden. Es muss der Kundenname mitgeteilt werden. Hinsichtlich der GEMA müssen Komponist und Produzent, die Musikdauer in Sekunden und ggf. der Titel des Musikstücks angegeben werden. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine GEMA-pflichtige Musik enthält. Weiterhin ist ein Textmanuskript bezüglich des Spotinhaltes einzureichen.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Werbesendungen werden in der Regel monatlich im
Voraus erstellt. Bei Zahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen nach
Rechnungsdatum oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2%
Skonto. Das Zahlungsziel beträgt sonst 15 Arbeitstage ohne
Abzug. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber
bankübliche Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet.
Die HSG behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen, sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch.
Agenturprovision
Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihre
Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung
nachweisen können, eine Vergütung in Höhe von 15%
auf die Netto-Auftragssumme des Preises. Agenturvergütungen
werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber
ist.
Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist nicht zulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültige Preisliste des entsprechenden Senders zu halten.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
[Vertriebsmitarbeiter]
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